Selbstbestimmung
Vorsorge
Die wenigsten von uns beschäftigen sich zu Lebzeiten gern mit dem Gedanken an den
eigenen Tod oder den Tod naher Verwandter. Oft bewirkt erst ein ernster Krankheitsfall
in der Familie eine Auseinandersetzung mit der Frage „Was, wenn der Ernstfall
eintritt?”
Der Tod gehört zum Leben und so schmerzhaft diese Erkenntnis ist, ein rechtzeitiges
Vorsorgegespräch kann für einen selbst wie für die Familie befreiend sein. Wer sein
Leben selbstbestimmt gelebt hat und seinen Angehörigen die Last vieler späterer
Entscheidungen und Formalitäten vorausschauend abnehmen möchte, empfindet das Vorsorgegespräch
als große Entlastung.
Ohne Druck und lähmenden Trauerschmerz können bei einem Vorsorgegespräch alle offenen
Fragen, Wünsche und formale Angelegenheiten unverbindlich geklärt werden. Wenn Sie
es wünschen können aber auch konkrete und zielgerichtete Wege eingeleitet werden,
wie der Abschluss einer Vorsorgeversicherung oder die Gestaltung eines Bestattungs-Vorsorge-Vertrages.
Auch über Kosten werden wir Ihnen offen Rede und Antwort stehen. Vertrauen braucht
Transparenz.
Vorsorgegespräche sowie Vorsorgemappen, die Sie jederzeit bei uns anfordern können,
sind kostenlos.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns im Online-Formular Ihre Frage zu.
Hierfinden Sie eine Checkliste, mit allen wichtigen Punkten, die es bei einem Sterbefall
zu beachten gibt sowie eine Online-Vorsorgebroschüre zum herunterladen.
Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der der Patient in einwilligungsfähigem
Zustand seine Wünsche zum Ausdruck bringt, wie er im Falle einer schweren Krankheit,
nach einem Unfall oder in seiner akuten Sterbephase behandelt werden möchte. Damit
gewährleistet er, dass sein Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn er sich selbst
nicht mehr mitteilen kann.
Für den Fall, dass er selbst nicht mehr für sich entscheiden kann, überträgt der
Patient einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht. Diese kann sich nur
auf Gesundheitsfragen beziehen, aber auch fnanzielle und organisatorische Entscheidungen
(z.B. Wohnungsaufösung) beinhalten.
Aufgrund einer Behinderung oder Krankheit kann einer Person, soweit erforderlich,
ein (gesetzlicher) Betreuer bestellt werden. Der Patient kann in einer Betreuungsverfügung
im Vorhinein Personen seines Vertrauens als Betreuer vorschlagen.
Es besteht die Möglichkeit, Bestattungskosten vorab auf ein Treuhandkonto einzuzahlen.
Wenn Sie Interesse an einem Treuhandkonto haben, rufen Sie uns an, wir informieren
Sie gerne ausführlich.