Selbstbestimmung

Vorsorge

Selbstbestimmung

Die wenigsten von uns beschäftigen sich zu Lebzeiten gern mit dem Gedanken an den eigenen Tod oder den Tod naher Verwandter. Oft bewirkt erst ein ernster Krankheitsfall in der Familie eine Auseinandersetzung mit der Frage „Was, wenn der Ernstfall eintritt?”


Der Tod gehört zum Leben und so schmerzhaft diese Erkenntnis ist, ein rechtzeitiges Vorsorgegespräch kann für einen selbst wie für die Familie befreiend sein. Wer sein Leben selbstbestimmt gelebt hat und seinen Angehörigen die Last vieler späterer Entscheidungen und Formalitäten vorausschauend abnehmen möchte, empfindet das Vorsorgegespräch als große Entlastung.


Ohne Druck und lähmenden Trauerschmerz können bei einem Vorsorgegespräch alle offenen Fragen, Wünsche und formale Angelegenheiten unverbindlich geklärt werden. Wenn Sie es wünschen können aber auch konkrete und zielgerichtete Wege eingeleitet werden, wie der Abschluss einer Vorsorgeversicherung oder die Gestaltung eines Bestattungs-Vorsorge-Vertrages.


Auch über Kosten werden wir Ihnen offen Rede und Antwort stehen. Vertrauen braucht Transparenz.


Vorsorgegespräche sowie Vorsorgemappen, die Sie jederzeit bei uns anfordern können, sind kostenlos.


Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns im Online-FormularIhre Frage zu.


Hierfinden Sie eine Checkliste, mit allen wichtigen Punkten, die es bei einem Sterbefall zu beachten gibt sowie eine Online-Vorsorgebroschüre zum herunterladen.

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Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der der Patient in einwilligungsfähigem Zustand seine Wünsche zum Ausdruck bringt, wie er im Falle einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder in seiner akuten Sterbephase behandelt werden möchte. Damit gewährleistet er, dass sein Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn er sich selbst nicht mehr mitteilen kann.


Vorsorgevollmacht

Für den Fall, dass er selbst nicht mehr für sich entscheiden kann, überträgt der Patient einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht. Diese kann sich nur auf Gesundheitsfragen beziehen, aber auch fnanzielle und organisatorische Entscheidungen (z.B. Wohnungsaufösung) beinhalten.


Betreuungsverfügung

Aufgrund einer Behinderung oder Krankheit kann einer Person, soweit erforderlich, ein (gesetzlicher) Betreuer bestellt werden. Der Patient kann in einer Betreuungsverfügung im Vorhinein Personen seines Vertrauens als Betreuer vorschlagen.


Treuhand

Es besteht die Möglichkeit, Bestattungskosten vorab auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Wenn Sie Interesse an einem Treuhandkonto haben, rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne ausführlich.